Ist eine naturwissenschaftlich überprüf- und begründbare Behandlungsmethode nach den Grundsätzen der Allopathie (Heilmethoden, die Erkrankungen mit Mitteln entgegengesetzter Wirkung behandeln, also die eigentliche Schulmedizin). Sie ist heute Teil der klassischen Schulmedizin und stellt ein Verbindungsglied zu anderen Naturheilverfahren dar, die ebenfalls Pflanzen als Heilmittel verwenden. Sie unterscheidet sich von traditionellen Formen der Phytotherapie wie z.B. der Kloster- oder Hildegard-Medizin, der Aroma- oder Bachblütentherapie und weiteren alternativen Formen. Sie unterscheidet sich gleichfalls deutlich von Therapierichtungen anderer Kulturkreise.
Arzneimittel (Phytopharmaka) sind ausschliesslich Pflanzen, Pflanzenteile oder pflanzliche Bestandteile in unbearbeitetem Zustand oder in Form von Zubereitungen. Die Phytotherapie zählt zu den ältesten Therapieformen und hat sich aus dem Erfahrungswissen der Volksmedizin zur kausal-analytischen Wissenschaft entwickelt. Durch Einbeziehung kultureller, ethischer und spiritueller Aspekte stellt sie gleichzeitig eine wertvolle Erweiterung der wissenschaftlich orientierten Medizin dar und ermöglicht einen ganzheitlichen Therapieansatz. Das Arzneimittelgesetz von 1976 berücksichtigt diese Entwicklung, indem die Phytotherapie, wie auch die Homöopathie und Anthroposophie bei Verabschiedung des Gesetzes als „besondere Therapierichtung“ eingestuft wurde.
Konzept und Wirkungsweise: Arzneipflanzen bzw. Arzneidrogen werden aufgrund der pharmakologischen Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe eingesetzt. Charakteristisch dabei ist, die Anwendung der Pflanzen(teile) in ihrer natürlichen Gesamtheit als komplex zusammengesetztes Vielstoffgemisch.
Die Pflanzen-Inhaltsstoffe werden unterschieden in wirksamkeitsbestimmende, wirksamkeitsmitbestimmende Inhaltsstoffe, Leitsubstanzen, Begleitstoffe, unerwünschte Begleitstoffe ubiquitäre Begleitstoffe (Kohlenhydrate, Proteine, fettes Öl) und Gerüstsubstanzen (Zellulose, Pektine, Lignin).
Abhängig vom Extraktionsverfahren (Lösungsmittel, Extraktionszeit und –temperatur) sind die Pflanzeninhaltsstoffe im daraus resultierenden Gesamtextrakt in unterschiedlicher Konzentration vorhanden. Somit stellt jeder Pflanzenextrakt arzneimittelrechtlich einen eigenen Wirkstoff dar, der in seiner stofflichen Zusammensetzung nicht identisch ist mit dem Extrakt anderer Herstellungsweise.