Die Naturheilpraktikerin ist mit folgenden beruflichen Handlungskompetenzen ausgestattet.
Sie
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orientiert sich an den Prinzipien der Gesundheitsförderung und integriert entsprechende Modelle, Konzepte und Prinzipien in ihr Denken und Handeln.
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erkennt Zusammenhänge biologischer, psychosozialer und gesellschaftlicher Faktoren (wie z.B. Ernährung, Bewegung, Belastung, Arbeit, Hygieneverhalten,
Umweltmedizin / Energetik, wie z.B. Elektrosmog, Schwermetallbelastung, Toxine) und berät ihre Patienten entsprechend.
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nimmt eine medizinische Einschätzung vor, die sicherstellt, dass mit alternativmedizinischen Therapiemitteln ohne Gesundheitsgefährdung wirksam gearbeitet
werden kann und dass die Patientinnen und Patienten kompetent durch verschiedene Krankheitsphasen geführt werden, allenfalls bei Nichtzuständigkeit auch die Weiterweisung an ärztliche
Fachpersonen gewährleistet.
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erstellt einen Behandlungsplan, bzw. plant die Interventionen ausgehend von der Befunderhebung/Diagnose und in Absprache mit dem Patienten.
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versteht konzeptuelle Überlegungen zu den verschiedenen naturheilkundlichen Therapien die von Hand ausgeführt werden und kann diese gezielt in ihrer
Praxistätigkeit einfliessen lassen.
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ist fähig, unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Einflussfaktoren, eine problemorientierte Reflexzonen-Behandlung, so wie manuelle Behandlungen unter
naturheilkundlichen Aspekten selbständig und korrekt durchzuführen.
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ist fähig, akute und chronische Beschwerden mittels manuellen Behandlungen und einfachen naturheilkundlichen Anwendungen gezielt zu behandeln und kann auf
mögliche Wechselwirkungen reagieren.
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führt Erste-Hilfe-Massnahmen kompetent durch.
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überprüft die eigene Tätigkeit und hinterfrägt sie kritisch.
Die Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus
der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmässigkeiten der Natur auch der inneren Natur des
Menschen orientierte.
Die meisten Definitionen der ‚Naturheilpraktik‘ basieren vom Grundsatz her auf folgenden Verfahrensgruppen:
Humoralmedizin
als diagnostisches und therapeutisches Grundkonzept der traditionellen europäischen Heilkunde
Physikalische Anwendungen
wie zum Beispiel Wasseranwendungen oder Wickel und Auflagen sowie Anwendungen mit Licht, Luft und Atmung
Natürliche Arzneien, wie zum Beispiel die
klassische Pflanzenheilkunde oder die Spagyrik, Schüssler-Mineralsalze, Urtinkturen, Frischpflanzensäfte und weitere Produkte von Ceres, Spenglersan, Sanum, Heel etc.
Ernährung im Sinne diätetischer Konzepte,
wie zum Beispiel dem diätetischen Konzept nach F.X. Mayr, Fastenkuren, Darmsanierungen, orthemolekularer Nahrungsergänzungen (Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren etc.)
Ausscheidungsverfahren wie zum Beispiel die
Schröpfkopfbehandlung, Schwitzkuren, Baunscheitieren, Blutegeltherapie und andere Reinigungsverfahren
Manuelle Verfahren wie Massagen, viscerale
Behandlungstechniken, Fussreflexzonenmassagen, manuelle Lymphdrainagen