Die Leistungen werden von den Krankenkassen zurückerstattet (mit Zusatzversicherung für Alternativmedizin). Die Patienten zahlen in dem meisten Fällen 25% des Honorares.
Bitte klären Sie im Vorfeld Ihre Versicherungsleistungen bei Ihrer Krankenkasse ab (ZSR-Therapeutennummer: Anita Senti I800061).
Gesetzgebung
Die Berufsangehörigen gehören zu den Fachpersonen im Gesundheitswesen und üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet der Naturheilverfahren und Homöopathie. Der Naturheilpraktiker ist berechtigt, Arzneimittel nach Massgabe der Heilmittelgesetzgebung anzuwenden und abzugeben (Art. 24 GesG).
Rechtliche Grundlage über die Gesundheitsberufe, Art. 6 ff des Gesundheitsgesetzes vom 13.12.2007, LGBl. 2008 Nr. 30.